Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Selbst­stän­dig "Autónomo"

Seit 2013 können bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit in Spanien sowohl Steuererleichterungen, als auch Abschläge des Sozialversicherungsbeitrages genutzt werden. Der Sozialversicherungsbeitrag von 50 Euro pro Monat oder die Verringerung von 2.000 Euro des zu versteuernden Nettoeinkommens im Falle von Geringverdienern, machen die Selbständigkeit zu einer wirklichen Alternative.

Damit Sie sich von Anfang an auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können, übernehmen wir für Sie alle notwendigen Verwaltungsakte und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen.

Unsere Leistungen:

  • Abgabe der vierteljährlichen Steuererklärungen: Einkommensteuer (IRPF)
  • Abgabe der vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung (IVA)
  • Abgabe der vierteljährlichen Erklärung über Rückstellungen (Retenciones)
  • Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung (IRPF)
  • Abgabe der jährlichen Umsatzsteuer- Zusammenfassung
  • Abgabe der jährlichen Erklärung über die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

 

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Non-Resident-Taxation in Spanien: Fester Steuersatz von 24% für Auswanderer

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Auswandern nach Spanien kann für viele Arbeitnehmer oder Geschäftsführer zum Steuervorteil werden, da Arbeitnehmer die nach Spanien ziehen um dort zu arbeiten, ihre Arbeitseinkünfte 5 Jahre lang als „Non-Resident" zum festen Steuersatz von 24% besteuern können.

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Besteuerung der privaten Altersvorsorge in Spanien

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Die in Spanien als "Plan de pensiones" bezeichnete private Altersvorsorge, ermöglicht es die Besteuerung von Beiträgen und Gewinnen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und somit das zu versteuernde Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr zu verringern. Die Vor- und Nachteile gegenüber den Lebensversicherungen und Investmentfonds zu kennen ist bei der Wahl oft entscheidend.

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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
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