Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Erbrechtswahl und Testament

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Bis August 2015 wurden Erbschaften von in Spanien lebenden Deutschen grundsätzlich nach deutschem Recht und in Deutschland abgewickelt. Mit der, im August 2015 in Kraft getretenen europäischen Erbrechtsreform erben nun auch Deutsche nach spanischem Recht, wenn im Testament nicht die entsprechende Rechtswahlmöglichkeit genutzt wird.
 
Um den gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz des Erblassers zu bestimmen, soll die mit der Erbsache befasste Behörde eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des Erblassers in den Jahren vor seinem Tod und zum Zeitpunkt seines Todes vornehmen und dabei alle relevanten Tatsachen berücksichtigen, insbesondere die Dauer und die Regelmäßigkeit des Aufenthaltes.
 
Halten Sie sich mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland auf und verbringen lediglich einen Teil des Jahres in Spanien (Überwintern), befindet sich Ihr Wohnsitz grundsätzlich weiterhin in Deutschland. Leben Sie jedoch mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien und sind somit steuerrechtlich in Spanien ansässig, sollte in jedem Fall die genannte Rechtswahl getroffen werden um mögliche Unklarheiten zu vermeiden.
Um ein gültiges Testament erstellen zu können, ist es wichtig, besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge, Verfügung und Pflichterben zu kennen und zu beachten, da die bestehenden Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. Der Pflichtteil für Kinder und Ehegatten unterscheidet sich stark je nach Erbrecht
 
Unsere Leistungen:
 

Beratung in Bezug auf Erbrechtswahl, Pflichtteil und Verfügung

Steuerplanung Ihrer Erbschaft

Ausarbeitung und Protokollierung Ihres Testaments


Die spanische Erbschaft

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Haben Sie in Spanien liegendes Vermögen geerbt oder sind bei der Abwicklung Ihrer Erbschaft die spanischen Gerichte zuständig, vertreten wir Ihre Interessen vor Ort, sowohl vor Gericht als auch vor Behörden oder auch anderen Erben.
Haben Sie in Spanien liegendes Vermögen geerbt oder sind bei der Abwicklung Ihrer Erbschaft die spanischen Gerichte zuständig, vertreten wir Ihre Interessen vor Ort, sowohl vor Gericht als auch vor Behörden oder auch anderen Erben.

Artikel zum Thema:

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

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Die gesetzliche Erbfolge

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Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. 

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Erben, Bedachte, Annahme, Haftung

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Durch die neue europäische Erbrechtswahl, wird das spanische Erbrecht besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, da diese, jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen.

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