Strafzettel und Bußgelder in Spanien
Strafzettel können Sie in Spanien grundsätzlich sowie vom Staat (DGT) als auch von den Stadtverwaltungen (Ayuntamientos) erhalten. In beiden Fällen können Sie den Strafzettel entweder direkt bezahlen oder Widerspruch einlegen. Wird das Bußgeld direkt oder innerhalb der nächsten 20 Tage nach Erhalt bezahlt, zahlen Sie lediglich 50% des Betrags.
Ab wann gelten Sie als benachrichtigt?
Der Strafzteltel wird Ihnen in der Regel direkt vom Polizeibeamten ausgestellt, womit Sie ab diesem Zeitpunkt als benachrichtigt gelten. Konnte Ihnen der Strafzettel nicht direkt zum Zeitpunkt der Infraktion zugestellt werden (Radar, Parkverstöße, Gefahr oder Unmöglichkeit das Gefährt im Augenblick zu stoppen) werden Sie per Post oder in letzter Instanz per öffentlicher Bekanntmachung (TESTRA) benachrichtigt.
Wo muss das Bußgeld bezahlt werden?
Wo das Bußgeld bezahlt werden muss, hängt davon ab, von welcher Behörde der Strafzettel ausgestellt wurde. In den meisten Fällen werden Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Landstraßen und Autobahnen vom Staat (DGT) und städtische Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Halt- und Parkverstößen von den Stadtverwaltungen (Ayuntamientos) sanktioniert. In jedem Fall sind Behörde und Zahlungsmöglichkeiten auch immer auf dem Strafzettel vermerkt.
Wie können Sie das Bußgeld bezahlen?
A) Ist der Strafzettel von der DGT (Dirección General de Tráfico) ausgestellt, haben Sie folgende Möglichkeiten:
a) Zahlung über die Internetseite www.DGT.es (Kredit oder EC-Karte)
b) Zahlung per Telefon: 060
c) Zahlung beim Postamt (Correos)
d) Zahlung bei der Bank (Santander)
B) Ist der Strafzettel von einer Stadtverwaltung (Ayuntamiento) ausgestellt (Halt- und Parkverstöße) ist das Bußgeld direkt bei dessen Verwaltung zu bezahlen.
a) Zahlung über die Internetseite der entsprechenden Stadtverwaltung: Weitere Informationen zur Online-Zahlung finden Sie auf den einzelnen Internetseiten, meist in der Rubrik “Multas de Tráfico”.
b) Zahlung bei der Bank: Um bei der Bank zu zahlen, ist es meistens nötig persönlich im Rathaus die so genannten “cartas de pago” zu erhalten, mit denen Sie dann anschließend bei der Bank bezahlen können. Wenn Sie eine digitale Unterschrift besitzen, können Sie die “carta de pago” bereits bei vielen Stadtverwaltung bequem herunterladen und ausdrucken.
ACHTUNG: Für Urlauber mit deutschem Kennzeichen gelten wichtige Besonderheiten. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel: -Strafzettel im Spanien-Urlaub, was nun? -
WICHTIG: Wenn Sie von den 50% Nachlass profitieren wollen, muss das Bußgeld innerhalb von 20 Tagen bezahlt werden. Mit der Zahlung verzichten Sie auf die Möglichkeit Berufung einzulegen und das Bußgeld wird rechtskräftig.
Der Verzicht auf Berufung im Verwaltungs-Prozess betrifft nicht die Möglichkeit vor einem Berufungsgericht zu klagen.Sind Sie zwar der Eigentümer des Fahrzeugs, haben den angezeigten Verstoß aber nicht selbst begangen, haben Sie 15 Tage Zeit um der austellenden Behörde die Identität des Fahrers mitzuteilen.
Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, legen ggf. Verwaltunswiederspruch ein und vertreten Sie vor den spanischen Gerichten. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
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