Spenden durch Gesellschaften anstelle der Gesellschafter

Spenden 2024

en ES articulo

banner infoabend 1950px


Spenden (an Einrichtungen gemäß dem Gesetz 49/2002) sind sowohl für Privatpersonen (Einkommensteuer) als auch für Unternehmen (Körperschaftsteuer) steuerlich direkt abzugsfähig:

FürPrivatpersonen:

- 80 % der Spende für die ersten 250€.

- 40% ab 250€.

- Wenn die Spende über einen Zeitraum von zwei Jahren mindestens in gleicher Höhe an dieselbe begünstigte Organisation geleistet wird, beträgt der abzugsfähige Betrag 45 %.

- Der Höchstbetrag des Abzugs darf 10 % der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer nicht überschreiten.

Für Unternehmen

- 40 % der Spende Abzug von der Körperschaftsteuer. 

- 50 % wenn die Spenden über einen Zeitraum von drei Jahren an dieselbe Organisation in mindestens gleicher Höhe geleistet wurden.

- Die Spende (nicht der Abzug) kannnicht 15 % der Steuerbemessungsgrundlage überschreiten. Nicht angewandte Spenden können in den folgenden Jahren geltend gemacht werden.

Da Spenden seit 2024 nicht mehr als Aufwand in der Körperschaftsteuer absetzbar sind, sondern direkt die Körperschaftsteuer mindern, besteht insbesondere für Gesellschaften mit wenigen Gesellschaftern die Möglichkeit zu entscheiden, ob die Gesellschaft zunächst an den Gesellschafter auszahlt und dieser dann spendet oder ob die Gesellschaft direkt spendet:

 

 

Option A) Das Unternehmen zahlt dem Gesellschafter 10.000 € mehr Gehalt und dieser spendet:

Um das Geld als Privatperson spenden zu können, müsste die Gesellschaft dem Gesellschafter diese 10.000 € normalerweise als Gehalt oder Vergütung auszahlen. 

Bei einem Jahresgehalt von mehr als 65.000 € wird der Gesellschafter für dieses Geld mit 46 % besteuert (Grenzsteuersatz ab 60.000 €).

Für die Spende von 10.000 € erhält er dann einen Steuerabzug von 41–46 %.

Wenn der Grenzsteuersatz ≥ 40 % beträgt, ist die vorherige Besteuerung des Geldes gleich oder höher als der spätere Steuerabzug, und die Spende kostet letztendlich mehr.

Fazit Option A: Bei einer ersten Spende von 10.000 € reduziert sich die Steuer des Gesellschafters um etwa 4.000 €, sodass er Steuern auf die Spende zahlt, wenn sein Jahreseinkommen über 51.000 € liegt, da sein Grenzsteuersatz in diesem Fall 41 % betragen würde. Bei einem noch höheren Grenzsteuersatz von 45 % oder 47 % müsste der Steuerzahler trotz der Spende zwischen 5 % und 7 % auf die Spende zahlen.

  

Option B) Der Gesellschafter erhält den Spendenbetrag nicht, sondern die Gesellschaft spendet direkt:

Bei der Körperschaftsteuer ist dies anders, da diese Steuer nicht wie die Einkommensteuer progressiv ist, sondern immer 25 % oder sogar je nach Umsatzvolumen und Zeit seit der Gründung, 23, 21 oder 15 %, beträgt, 

Da die Spenden keine abzugsfähige Ausgabe sind, aber die Steuer um 40 % bis 50 % reduziert, ist diese Dynamik sogar noch vorteilhafter, als wenn die Spende eine abzugsfähige Ausgabe wäre. Im Falle einer Spende von 10.000 € würde das Unternehmen 25 % Körperschaftssteuer zahlen, aber die zu zahlende Steuer um 4.000 € reduzieren.

Beispiel mit einer Körperschaftsteuer von 25 %

Zu zahlende Steuer: 2.500 € (10.000 € x 0,25)

Abzugsfähig aufgrund der Spende: 4.000 € (10.000 € x 0,25)

Zusätzlicher Steuervorteil: 1.500 €

Beispiel mit einer Körperschaftssteuer von 15 %

Zu zahlende Steuer: 1.500 € (10.000 € x 0,15)

Abzugsfähig aufgrund der Spende: 4.000 € (10.000 € x 0,25)

Zusätzlicher Steuervorteil: 2.500 €

In diesem Fall ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil von 1.500 € bis 2.500 € gegenüber dem Betrag, der ohne die Spende zu zahlen wäre.

 

 Fazit:

Die Spende in Höhe von 10.000 € reduziert die Körperschaftssteuer um 4.000 €, das sind 100 % des steuerfreien Spendenbetrags plus zusätzlich etwa 1.500 € (2.500 €). Im Falle einer Spende von 10.000 € beträgt der finanzielle Aufwand des Unternehmens tatsächlich 8.500 €, während die anderen 1.500 € steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn das Unternehmen darüber hinaus wiederkehrende Spenden tätigt (drei Jahre in Folge oder länger an dieselbe Einrichtung), steigt der Prozentsatz des Steuerabzugs auf 50 %, wodurch sich die Ersparnis auf 2.500 € beläuft und die tatsächlichen Kosten der Spende nur 7.500 € betragen.

Folglich kann es für Gesellschafter mit hohem Jahreseinkommen und hohem Steuersatz steuerlich viel vorteilhafter sein, die Spende über ihr Unternehmen zu tätigen, anstatt aus ihrem eigenen Vermögen zu spenden. Weitere Informationen zur grundsätzlichen Absetzbarkeit von Spenden lesen Sie in unserem Artikel: Spenden als Steuerabzug im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

 

 
 

 

Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

 

Dienstleistungsverträge für spanische Gesellschaften:

Termin für ein Erstgespräch (A, B2)

logo bookings2

Gesellschaftsgründung

logo adobe sign

Buchführung, Steuern, Bilanzierung, Vertretung

logo adobe sign

 

Autor: 

 

icon sander25a 500pxChristoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater,
Geschäfsführender Partner

info@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06

Facebok LinkedIn Amazon
 
 

Gut informiert! 

Folgen Sie uns auf:

icon facebook

icon instagramicon linkedinicon xicon youtubeicon whatsapp