Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Erstgespräch
 persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz

Haben Sie bereits ein konkretes Anliegen, welches dem reinen Interesse oder Fragen zu unseren Dienstleistungen übersteigt, begrüßen wir Sie gern zu einem umfassenden und detaillierten Erstgespräch, bei dem wir den Sachverhalt aufnehmen, diesen gemeinsam analysieren und versuchen direkt auf Ihre Frage einzugehen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Das Erstgespräch findet immer mit einem für Ihr Anliegen zuständigen Experten statt (Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater usw.) und garantiert Ihnen somit vom ersten Moment an eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung. Unsere Rechnung übersenden wir Ihnen im Anschluss per Mail, wobei Sie diese bequem von jeder in der Europäischen Union oder in der Schweiz ansässigen Bank per Überweisung begleichen können.

Aus unserer Erfahrung reichen 45 Minuten für diesen ersten Kontakt aus, womit wir, sollte es erforderlich sein, gern einen im Honorar inbegriffenen Anschlusstermin vereinbaren.

Wir beraten Sie auf Deutsch, Spanisch und Englisch. Die Beratung erfolgt ohne ausdrückliche Wahl in der Sprache Ihrer Kontaktaufnahme. 

 

Wie findet das Erstgespräch statt?

Nach Möglichkeit übersenden Sie uns bitte zur Vorbereitung eine kurze Beschreibung des Sachverhaltes per Mail oder per Kontaktformular und geben Sie bekannt, ob Sie das Erstgespräch persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz führen möchten. 

- persönlich in unserer Kanzlei in Málaga. [Anfahrt]

- per Telefon: Geben Sie uns gern Ihre Telefonnummer bekannt (Festnetz oder Handy) und wir melden uns bei Ihnen.

- per  microsoft teams logo 2: Wir laden Sie per Mail zur Konferenz ein. Es wird kein Programm benötigt. 

 

Was beinhaltet das Erstgespräch?

Das Erstgespräch dient sowohl zur ersten Aufnahme des Sachverhaltes als auch zur gezielten Beratung und Beantwortung bestehender Fragen. Werden weitere Dienstleistungen benötigt, können diese beim Erstgespräch besprochen und die weiteren Schritte geplant werden.

Liegen bereits kurze Dokumente zur Analyse vor, können diese im Vorfeld per Mail übermittelt werden. Zur Vorbereitung können Sie ebenfalls im Vorfeld eine kurze Beschreibung der Sachlage und ggf. der bestehenden Fragestellungen per Mail übermitteln. In diesen Fällen kann die Zeit für die Datenaufnahme gepaart und direkt mit der Beratung begonnen werden.

Das Erstgespräch dient zur allgemeinen Beratung und zur Kontaktaufnahme hinsichtlich eines möglichen Mandates. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen des Erstgespräches weder schriftlich Antworten gegeben werden noch im Nachhinein Zusammenfassungen gesandt oder Rückfragen schriftliche beantwortet werden können. Auch wenn mit dem Erstgespräch bereits ein erstes Mandat zustande kommt, besteht weder vom Mandanten noch von seitens unserer Kanzlei Verbindlichkeit zur Übernahme weiterer Mandate. Alle Angaben und Dokumente sind von Anfang an über die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geschützt. 

 

Terminwahl und Buchung:

Sie können das Erstgespräch telefonisch, per Mail oder per Kontaktformular vereinbaren:

 es whatsapp(+34) 951 12 00 69

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   



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Kontakt: 

(+34) 951 12 00 69
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
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