Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.
Weiterlesen...Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Selbständigen (Einkommensteuer) und Gesellschaften (Körperschaftsteuer) können vereinfacht die folgenden Steuervorteile der Gesellschaften genannt werden. Es ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Gründung einer Gesellschaft immer auf unternehmerische und organisatorische Notwendigkeiten und nicht lediglich zur Schaffung eines Steuervorteils begründet sein sollte.
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