Die spanische sociedad limitada oder sociedad de responsabilidad limitada lässt sich Wort wörtlich als Gemeinschaft mit beschränkter Haftung übersetzen und ist auch rechtlich das spanische Spiegelbild der deutschen GmbH. Ein wichtiger Unterschied besteht im notwendigen Stammkapital, da die spanische S.L. bereits mit 3.000€ Stammkapital vollständig gegründet werden kann. Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf das Stammkapital und es kann ein einziger Gesellschafter bestehen.
Im Jahr 2023 wurden in Spanien knapp über 100.000 Kapitalgesellschaften gegründet, wobei hiervon mehr als 99,6% Ge-sellschaften mit beschränkter Haftung (S.L.) waren.
Wir bieten unsere Dienstleistungen für Kunden in ganz Spanien an, ausgenommen die autonomen Regionen Pais Vasco und Navarra, da dieseüber ein spezielles Foralrecht verfügen.
Ihr PAE: Sander, Santos & Partners
Als vom spanischen Wirtschafts- ministerium zugelassener PAE (Punto de Atención al Emprendedor), hat unsere Kanzlei direkten Zugang zu Behörden, Finanzamt und Sozialversicherung, womit wir die wichtigsten Verwaltungsakte elektronisch erledigen können und somit den Anmeldevorgang beschleunigen und Behördengänge von Seitens der Gesellschafter ausschließen können.
Gesellschaftsgründung, in 5 Werktagen ab Notarbesuch und ohne Behördengänge
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung nehmen wir alle Verwaltungsakte für Sie vor. Im Normalfall wird neben dem Notartermin zur Zeichnung der Gründungsurkunde keine weitere Handlung von Seitens der Gesellschafter benötigt. Link zur offizielen Internetseite: PAE.
Über 200 erfolgreich gegründete Unternehmen
Notartermin bis zur Handelsregistereintragung in weniger als 48 Stunden (durschnittlich)
Unsere Leistungen:
1. Vorbereitung und Planung der spanischen Sociedad Limitada (S.L.)
- Planung der Unternehmensstruktur und Datenerfassung.
- Anleitung zu Beantragung oder Erhalt der spanischen Steuernummer der Gesellschafter (NIE). Wird die NIE über unsere Kanzlei beantragt, haben Sie uns notariell eine Vollmacht zu geben. Die NIE kann sonst auch vor Ort in Spanien oder bei den spanischen Konsulaten beantragt werden.
- Abfrage und Registrierung des Gesellschaftsnamens beim spanischen Handelsregister sowie Erhalt des Zertifikates über die erfolgreiche Reservierung (Certificación negativa de denominación social).
- Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung (Estatutos).
- Ausarbeitung der Gründungsurkunde und Vorbereitung des Notartermins.
- ggf. Vorbereitung des Notartermins von nicht in Spanien befindlichen Gesellschaftern.
- Übermittlung der elektronischen Gründungsakte (DUE) an den Notar.
2. Gründung der S.L. und Anmeldung der Geschäfsführung.
- Vorbereitung einer Vollmacht zur Gründung der Gesellschaft oder Begleitung zum Notartermin in Málaga: Zur Zeichnung der Gründungsurkunde durch die Gesellschafter, können Sie uns eine notarielle Vollmacht erteilen oder selbst den Termin in Málaga wahrnehmen. Die Vollmacht kann sowohl von jedem Notariat in Spanien als auch aus dem Ausland erteilt werden. Handelt es sich bei den Gesellschaftern um juristische Personen (Gesellschaften) berechnen wir eine Pauschale von 350€ für die Vertretung bei der Gründung vor Notar. Die Vertretung von natürlichen Personen als Gesellschafter ist inbegriffen.
a) Zeichnung der Gründungsurkunde in Málaga. Wir begleiten Sie zum Notar und übersetzen bei Bedarf ins Deutsche. Die Begleitung und Übersetzung vor Ort sind inbegriffen.
b) Erteilung der Vollmacht in einem spanischen Notariat: Wir bereiten den Termin und die Vollmacht vor. Es fallen ca. 80€ an Notargebühren und ggf. Kosten für einen Übersetzer vor Ort an.
c) Erteilung der Vollmacht in einem ausländischen Notariat: Wir übersenden Ihnen den Entwurf der Vollmacht auf Deutsch und Sie können zur Zeichnung einen Termin beim Notariat Ihrer Wahl vor Ort vereinbaren. Es fallen Notargebühren im Ausland und Gebühren für die vereidigte Übersetzung der Urkunde von ca. 120€ an. Wir kümmern uns um die Beauftragung der Übersetzung und das Notariat übernimmt im Normalfall die Übersendung der Urkunde an unsere Kanzlei.
- Anmeldung der Gesellschafter beim Finanzamt.
- Anmeldung des Firmensitzes beim Finanzamt.
- Anmeldung der Geschäftsführung ggf. bei der Sozialversicherung (RETA).
- Abgabe der Erklärung zur Befreiung von Stempel und Grunderwerbsteuer.
- Erhalt eines Zertifikates mit der endgültigen Steuernummer (CIF).
- Beantragung und Verfolgung der Austellung der euopäischen Umsatzsteuernummer (NIF-IVA).
3. Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Abhaltung der ersten Gesellschafterversammlung (Junta General).
- Erstellung der Eröffnungsbilanz (bei Beauftragung der Verwaltung).
- Erstellung des Anteilsbuches über Gesellschaftsanteile (Libro de Socios).
- Abschlussbesprechung und Übergabe der Dokumente an die Geschäftsführung.
- Übermittlung unseres Dossiers „Gesellschaften" mit allen wichtigen Informationen zu Buchführung, Fristen, Steuern, Absetzbarkeit, Rechnungen, Rechnungsbeispielen usw.
In Spanien sind sowohl Notare als auch das Handelsregister an die gesetzlich vorgeschriebene Honorarordnung gebunden, womit diese Kosten nicht je Ort und Gesetzeslage variieren können. Bei Gründung der Gesellschaft über einen PAE, sind diese jedoch gesetzlich stark subventioniert und belaufen sich auf lediglich ca. 120€.
Elektronische Verwaltung
Als Anwälte und Steuerberater, können wir neben der Gründung an sich, Steuerklärungen im Namen der Gesellschaft einreichen und über die elektronische Unterschrift der Gesellschaft zum Erhalt sämtlicher Mitteilungen bevollmächtigt werden.
Gründungen und Verwaltung in ganz Spanien
Wir gründen und betreuen Ihre Gesellschaft in ganz Spanien (ausgenommen die autonomen Regionen Pais Vasco und Navarra). Die Eintragung erfolgt beim Handelsregister der Provinz des Gesellschaftssitzes. Hinsichtlich der Zeichnung der Gründungsurkunde, arbeiten wir mit Notaren in ganz Spanien zusammen.
Beratung und Abwicklung der Gründung
Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen als Rechtsanwälte, Steuerberater und eingetragener PAE gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, führen die entsprechenden Verwaltungsakte aus und geben für Sie die notwendigen Steuererklärungen ab.
Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
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Information zu Dienstleistungen: Kontaktieren Sie uns direkt telefonisch oder per Mail. Nutzen Sie gern unser Kontaktformular oder wählen Sie direkt über Bookings einen Termin und wir melden uns kostenlos telefonisch auf Ihrer europäischen Handy- oder Festnetznummer: BOOKINGS
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Erstgespräch zur konkreten Beratung und Planung: vereinbaren Sie telefonisch einen Termin oder wählen Sie direkt über Bookings einen Termin und wir melden uns telefonisch auf Ihrer europäischen Handy- oder Festnetznummer: BOOKINGS GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG | |
Unser Dienstleistungsvertrag:
Da es sich hier um Standarddienstleistungen handelt, können Sie alle Details unseres Dienstleistungsvertrages direkt über unseren Dienstleistungskatalog einsehen. Mandate können auf diesem Weg auch direkt elektronisch erteilt werden.
Bei Fragen zum Dienstleistungsvertrag schreiben Sie uns gern eine Mail.
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