Hinsichtlich der Beantragung der speziellen Besteuerung als Non-Resident (Beckam Law), ist hierzu die entsprechende Erklärung Modelo 149 vor dem spanischen Finanzamt einzureichen. Auch wenn es sich hierbei scheinbar um einen einfachen Vorgang handelt, wird in der Praxis die Mehrheit der Anträge aufgrund von fehlendem Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen abgelehnt. Eine vollständig geplante Beweisführung, der elektronische Erhalt der Benachrichtigungen vom Finanzamt sowie eine schnelle Reaktion im Fall des Ersuchens auf Nachbesserung oder Stellungnahme, sind einige der Faktoren die, die Erfolgschancen auf Genehmigung des Antrags stark erhöhen.
Sobald der Antrag genehmigt ist, stellt Ihnen das Finanzamt ein Zertifikat für das gegenwärtige und die folgenden 5 Steuerjahre aus, wodurch Ihr Arbeitgeber die Rückstellungen an Ihrem Gehalt auf die 24% begrenzen kann. Des Weiteren haben Sie im Folgejahr eine spezielle Einkommensteuererklärung abzugeben. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass diese nicht wie üblich über das Steuermodel 100 sondern über das Modelo 151 abzugeben ist.
Püfen Sie in unserem Artikel [Beckam Law: Fester Steuersatz von 24% für Auswanderer] ob Sie die Vorausetzungen zu Beantragung erfüllen.
Unsere Leistungen:
A)Beantragung der speziellen Besteuerung nach Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes:
Analyse der steuerlichen Konsequenzen des dauerhaften Aufenthalts in Spanien.Estudio de las implicaciones fiscales de la residencia permanente en España.
Prüfung der allgemeinen und speziellen Voraussetzung zur Anwendung der Versteuerung der Arbeitseinkünfte als „No-Residente“ durch Anwendung des Artikels 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes. Comprobación de los requisitos generales y específicos para la aplicación del régimen de tributación de No-Residentes respecto de los rendimientos de trabajo mediante la aplicación del artículo 93 de la Ley de IRPF.
Prüfung und Erstellung der zur Beantragung notwendigen Dokumentation und Einreichung des Modelo 149 sowie die anwaltliche Vertretung vor dem spanischen Finanzamt im Falle der Notwendigkeit eines Widerspruchs bei Erstablehnung. Comprobación y preparación de la documentación necesaria para la tramitación ypresentación del modelo 149 y representación legal ante las autoridades fiscales españolas para oponerse a una eventual denegación.
Vertretung vor dem spanischen Finanzamt, Erhalt sämtlicher Mitteilungen des Finanzamtes in unserer Kanzlei sowie die Beantragung und Annahme der entsprechenden Bevollmächtigung inbegriffen.
B) Vertretung vor dem Finanzamt und internationale Steuerberatung
Neben der verwaltenden Tätigkeit spielt in unserer Kanzlei besonders die beratende Tätigkeit eine wichtige Rolle. Durch unser fachübergreifendes Team von Anwälten, Steuer- und Unternehmensberatern und unsere langjährige Erfahrung im internationalen Steuerrecht, bieten wir Ihnen nicht nur durchgehende Beratung hinsichtlich internationalen Steuerrechts, sondern beraten Sie auch hinsichtlich Steueroptimierung, Gesellschaftsgründungen usw.
Wir vertreten unsere Mandanten direkt vor dem spanischen Finanzamt und agieren somit als Ihr Vertreter und erhalten automatisch alle Benachrichtigungen vom Finanzamt in Ihrem Namen. Die Vertretung für ein Jahr ist hier im Auftrag inbegriffen.
C) Abgabe der ersten speziellen Steuererklärung (Modelo 151)
Nach Genehmigung der speziellen Behandlung als Nicht-Resident, vertreten wir Sie bis zur Einreichung der ersten Erklärung offiziell als Kanzlei vor dem Finanzamt und reichen im Mandat inbegriffen Ihre erste spezielle Einkommensteuererklärung (Modelo 151) für Sie ein.
Wir erstellen die erste Erklärung hinsichtlich Ihrer Gehaltszahlungen für Sie inbegriffen und beantragen für die ggf. die Rückerstattung der zu viel gezahlten Lohnsteuer.
Unser Dienstleistungsvertrag:
Da es sich hier um Standarddienstleistungen handelt, können Sie alle Details unseres Dienstleistungsvertrages direkt über unseren Dienstleistungskatalog einsehen. Mandate können auf diesem Weg auch direkt elektronisch erteilt werden.
Bei Fragen zum Dienstleistungsvertrag schreiben Sie uns gern eine Mail.
Steuern für Privatpersonen |
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Einkommensteuer Modelo 100 |
Gehalt und Rente bis 20.000€ |
Gehalt und Rente bis 50.000€ |
Kapitalerträge, Veräusserungen usw. |
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Vermögen im Ausland Modelo 720 |
Bis zu 5 Immobilien, Konten oder Fonds |
Aktien, Lebensversicherungen usw. |
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Vermögensteuererklärung Modelo 714 |
Nicht-Residente Modelo 210 |
Veräusserung von Immobilien |
Lohnsteuerausgleich |
Beckham Law Modelo 149 - Steuern Modelo 151 |
Steuerliche An- Abmeldung Modelo 030 |
Steuervertretung ohne weitere Leistungen |
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