aufspanisch02
Vermögenssteuer
Steuer auf Vermögen von Residenten und Nicht- Residenten

 

Ob und wie viel Vermögensteuer anfällt, hängt in Spanien von der Region ab. Als Reaktion auf die Abschaffung der Vermögensteuer verschiedener spanischer Regionen hat der Staat eine neue "Solidaritätssteuer" eingeführt, die immer dann gilt, wenn keine Vermögensteuer zu zahlen ist und wenn das Vermögen über 3.000.000 Euro (3.700.000 Euro mit Freibetrag) liegt. Die Vermögensteuer greift jedoch in einigen Regionen schon ab 500.000 Euro. Weitere Informationen zu dieser Steuer finden Sie im Artikel: Vermögens- und Solidaritätssteuer in Spanien.

Hinweis für Nicht-Residente: Diese Steuer haben Sie ggf. ebenfalls als Nicht-Resident einzureichen wenn Ihr in Spanien befindliches Vermögen über 500.000€ (Netto) bzw. 2. Millionen Euro (Brutto) liegt.

 

Unsere Leistungen:

 

Übersendung unserer Selbstauskunft.

Ggf. elektronische Beantraung Ihres digitalen Zertifikates über unsere Kanzlei.

Steuerliche Vertretung vor dem Finanzamt über unsere Kanzlei und Erhalt der Benachrichtigungen für ein Jahr inbegriffen.

Analyse der verschiedenen Vermögenswerte

 Analyse ob aufgrund Ihres Vermögens oder der verschiedenen Einkünfte andere Verpflichtungen bestehen:

-Einkommensteuer (Modelo 100)

-Meldung von Vermögen im Ausland (Modelo 720) .

-Meldung von Krypotwährung "im Ausland".

 Einbeziehung der im Ausland gezahlten Steuer zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Abgabe des Modelo 714 (Vermögensteuererklärung) bzw. des Modelo 718 (Solidaritätsteuer) auf Wunsch mit Lastschrifteinzug vom spanischen Konto des Mandanten oder über unser Treuhandkonto.

Elektronische Übersendung aller eingereichten Erklärungen für Ihre Unterlagen.

 

 

Unser Dienstleistungsvertrag:

 

Da es sich bei einigen Einkommensteuererklärungen um Standarddienstleistungen handelt, können Sie alle Details unseres Dienstleistungsvertrages direkt über unseren Dienstleistungskatalog einsehen. Mandate können auf diesem Weg auch direkt elektronisch erteilt werden.

Liegt für Ihren Fall kein Dienstleistungsvertrag vor, fragen Sie gern unverbidlich per Mail an, damit wir Ihnen ein auf Ihren Fall angepasstes Angebot übersenden können.

Bei Fragen zum Dienstleistungsvertrag schreiben Sie uns gern eine Mail.

 

Steuern für Privatpersonen

 __________________________________________

Einkommensteuer Modelo 100

  Gehalt und Rente bis 20.000€

  Gehalt und Rente bis 50.000€

  Kapitalerträge, Veräusserungen usw.

Vermögen im Ausland Modelo 720

  Bis zu 5 Immobilien, Konten oder Fonds

  Aktien, Lebensversicherungen usw. 

Vermögensteuererklärung Modelo 714

Nicht-Residente Modelo 210 

  Mieteinnahmen und Selbstnutzung

  Veräusserung von Immobilien

  Lohnsteuerausgleich

Beckham Law Modelo 149 - Steuern Modelo 151
  
Steuerliche An- Abmeldung Modelo 030  
  
Steuervertretung ohne weitere Leistungen
 
 
 
 


Bücher, Blog und Social Media
Gut informiert zu Recht, Steuern & Unternehmen in Spanien

Finden Sie das richtiges Buch zum Thema: Auswandern, Immobilienkauf oder Ihrem spanischen Unternehmen

 books cover front auswandernDEbooks cover front immoDEbooks cover front unternehmenDE

Finden Sie aktuelle Artikel in unserem Blog

Folgen Sie uns auf:

icon facebook

icon instagramicon linkedinicon xicon youtubeicon whatsappicon google

  

 

  whatsapp(+34)  951 12 13 06

(+34)  951 12 00 69

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Nutzen Sie Bookings zur Reservierung Ihres Erstgespräches:

termine.sspartners.es

Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

info@sspartners.es



listaconsulado02 de
aeat dedsj02 de    pae02 de  buch01 de

Sprache / Idioma:

 

Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
Facebook Twitter I Google+

 

Impressum  Datenschutzerklärung  Login  

Copyright: Recht Spanien ©  Eingetragene Marke Spanien 2018

ssl de2

 servereu

 

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.