Retenciones aus Rechnungen in Spanien
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 17. Februar 2026 14:44
- Geschrieben von Lisa Wörfel
In Spanien unterliegen bestimmte freiberufliche Dienstleistungen einem Einkommensteuerabzug an der Quelle (Retención IRPF). Dabei handelt es sich um eine Steuervorauszahlung, die nicht vom Freiberufler selbst, sondern vom spanischen Geschäftskunden einbehalten und an die Steuerbehörde abgeführt wird.
Wann ist eine Retención anzuwenden?
Eine Retención ist nur dann vorzunehmen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Leistung wird von einem Freiberufler erbracht (z. B. Anwälte, Steuerberater, Architekten, klassische Berater).
- Der Kunde ist ein spanisches Unternehmen oder ein spanischer Selbständiger, der die Leistung im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bezieht.
- Die Leistung wird gegen Honorar in Rechnung gestellt.
Rechnungen an Privatpersonen oder an ausländische Kunden unterliegen grundsätzlich keiner Retención.
Wie funktioniert das System?
Der Freiberufler weist die Retención in seiner Rechnung aus (regelmäßig 15 %, in bestimmten Fällen 7 %).
Der spanische Geschäftskunde:
- zahlt nur den reduzierten Rechnungsbetrag,
- erklärt und führt die einbehaltene Steuer vierteljährlich über das Modelo 111 an die spanische Steuerbehörde (AEAT) ab.
Für den Freiberufler stellt die Retención eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar, die in der jährlichen Steuererklärung angerechnet wird.
Beispiel einer Rechnung mit Retención:
Honorar (Base imponible): 100,00 €
+ IVA (21 %): 21,00 €
– Retención IRPF (15 %): –15,00 €
Rechnungsbetrag (Total a pagar): 106,00 €
Wie lässt sich prüfen, ob man verpflichtet ist eine Retención in der Rechnung auszuweisen?
Maßgeblich ist die steuerliche Anmeldung der Tätigkeit im Impuesto sobre Actividades Económicas (IAE).
Der IAE ist die steuerliche Klassifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten in Spanien. Ist eine Tätigkeit dort als berufliche Tätigkeit (actividad profesional) eingeordnet (z.B. Rechtsanwälte, Architekten, klassische Berater etc.), unterliegen die entsprechenden Honorare grundsätzlich der Retención, sofern der Kunde ein spanischer Unternehmer oder Selbständiger ist.
Praxis-Hinweis
Die Retención ist keine zusätzliche Steuer, sondern lediglich eine vorweggenommene Steuerzahlung. Sie mindert den Auszahlungsbetrag, nicht jedoch die Umsatzsteuer (IVA).
Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
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Autor:
Lisa Wörfel
spanische Steuerberaterin
Diplom-Finanzwirtin
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