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Dienstag, den
17. Juli 2025
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Thema:

Ursprünglich in den Bereichen Software und Telekommunikation entstanden, findet Telearbeit mittlerweile branchenübergreifend statt.

Für viele Arbeitnehmer entsteht somit die Möglichkeit einen früher unerreichbaren Traum zu erfüllen:

Arbeiten in Deutschland, leben in Spanien.

Diese Möglichkeit der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerbeziehung, welche im Folgenden näher betrachtet wird, besteht in der Beibehaltung der Arbeitsbeziehung, wobei der Arbeitnehmer die Arbeit für das deutsche Unternehmen von seinem spanischen Wohnsitz aus verrichtet.

Es ist zu beachten, dass bei dieser Möglichkeit keine Niederlassung begründet wird und aufgrund der Fernarbeit auch kein Arbeitszentrum in Spanien anzumelden ist. Damit es rechtlich in Bezug auf Besteuerung, Arbeitsbedingungen und Sozialversicherung keine Probleme gibt, sind bei grenzüberschreitenden Arbeitsbeziehungen steuerliche und rechtliche Aspekte zu beachten.

 

Fragen und Aspekte:

wo werden Steuern fällig wenn Arbeitnehner und Arbeitgeber nicht im gleichen Land ansässig sind?

Ensteht durch den Arbeitnehmer in Spanien eine Betriebstätte?

Wer zahlt wo welche Sozialverischerungsbeiträge?

Wo ist Lohnsteuer abzuführen?

In welcher Sprache haben die Verträge zu sein?

 

 

Teilnehmer:

icon sander25a 500pxChristoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
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icon nicole 500 01Nicolle Gottschling
sp. Steuerberaterin für Non-Residentes
gottschling@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
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Kostenlose Teilnahme:

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