Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Das spanische Einwohnermelderegister

  • Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. November 2017 09:20
  • Geschrieben von Administrator

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Jede in Spanien wohnhafte Person muss sich nach der geltendenen Gesetzeslage im Einwohnermelderegister (Padrón) eintragen. Die Eintragung ist besonders wichtig für Steuerangelegenheiten, Wählen bei Europa- und Gemeindewahlen, Verwaltungsangelegenheiten sowie für die Zuständigkeit der Deutschen Botschaft in Spanien.

Die Verwaltungsgebiete in Spanien untergliedern sich von Provinzen (Provincias) über Stadtgemeinden (Ayuntamientos) bis hin zu Stadtbezirken (Distritos). Die Eintragung ins Einwohnermelderegister findet bei der Dienststelle des Stadtbezirks ihres Wohnorts statt.

Wo sich genau die zuständige Dienststelle befindet, erfahren Sie meist auf der Website ihrer Stadtgemeinde. (Beispiel Málaga: -Dienststellen in Málaga-)

 

Welche Unterlagen werden zur Eintragung benötigt?:

1. Formular: Das Formular finden Sie meist auf der Website der Gemeinde oder es wird Ihnen direkt vor Ort ausgehändigt -Beispiel Málaga

2. Kopie und Original des Personalausweises oder Reisepasses.

3. Informationen über Ihren Wohnort:

Wohnen Sie zuMiete, benötigen Sie sowohl den Mietvertrag als auch eine Kopie des Personalausweises des Vermieters, wenn dieser eine natürliche Person ist oder eine Kopie der C.I.F, wenn es sich bei Ihrem Vermieter um ein Unternehmen handelt.

Ist die Wohnung Ihr Eigentum, reicht es aus den notariellen Kaufvertrag vorzuzeigen.

 

Wohnsitzauskunft und Wohnsitzzertifikat

Sobald Sie im Einwohnermelderegister eingetragen sind, können Sie sowohl eine Wohnsitzauskunft als auch ein Wohnsitzzertifikat beantragen. Für die meisten spanischen Behörden ist die Wohnsitzauskunft ausreichend (Sozialleistungen, Schulen, Öffentlicher Nahverkehr usw.). Ein Zertifikat wird meistens nur von Gerichten oder ausländischen Behörden gefordert.

Viele Stadtverwaltungen bieten die Möglichkeit die Wohnsitzauskunft online zu beantragen und direkt auszudrucken, womit es nicht mehr nötig ist die Behörde aufzusuchen. Für die Online- Beantragung benötigen sie eine digitale Unterschrift. -Zum Artikel: digitale Unterschrift-

 

Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation und helfen Ihnen auch gern bei der Auführung der verschiedenen Verwaltungsakte. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Autor: 

icon sander 500 2Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+49) 05105 60 899 64
Tel: (+34) 951 12 00 69
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Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Non-Resident-Taxation in Spanien: Fester Steuersatz von 24% für Auswanderer

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Auswandern nach Spanien kann für viele Arbeitnehmer oder Geschäftsführer zum Steuervorteil werden, da Arbeitnehmer die nach Spanien ziehen um dort zu arbeiten, ihre Arbeitseinkünfte 5 Jahre lang als „Non-Resident" zum festen Steuersatz von 24% besteuern können.

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Besteuerung der privaten Altersvorsorge in Spanien

altersvorsorge01

Die in Spanien als "Plan de pensiones" bezeichnete private Altersvorsorge, ermöglicht es die Besteuerung von Beiträgen und Gewinnen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und somit das zu versteuernde Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr zu verringern. Die Vor- und Nachteile gegenüber den Lebensversicherungen und Investmentfonds zu kennen ist bei der Wahl oft entscheidend.

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Der Reservierungsvertrag beim Immobilienkauf in Spanien

cover reservierungsvertrag2

[Ver artículo en español]  -   [read article in english]

Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. 

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Steuerliche Aspekte des Immobilienbesitzes in Spanien

icon steuernWie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:

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N.I.E: Die spanische Ausländer-Identifikationsnummer

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Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant oder nach Spanien auswandern möchte, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte benötigt. Auch wenn die N.I.E. oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff „Residencia“ gleichgestellt wird, handelt es sich bei der N.I.E. lediglich um Ihre persönliche Steuer- und Identifikationsnummer.

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Informationspflicht Auslandsvermögen: Modelo 720

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In Spanien ansässige Personen (Residentes) haben seit 2012 über ihr im Ausland befindliches Vermögen zu informieren. Die Informationspflicht ist durch die Abgabe einer von der Steuererklärung getrennten Eigentumserklärung zu erfüllen und kann bei Nichtabgabe und Überschreitung der gesetzlichen Freigrenzen zu außergewöhnlich hohen Geldbußen führen.

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Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzli-che Rentenversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

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Die Gefahr der Steuerhinterziehung durch die falsche Nutzung von Gesellschaften (S.L.).

cover gefahr gesellschaften de

[Artículo en Español]

Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.

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Freiberufler und Einzelunternehmer in Spanien

cover freiberufler

Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.

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Selbstständigkeit in Spanien: Absetzbare Werbungskosten

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Damit in Spanien Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, sind diese grundsätzlich durch eine entsprechende Rechnung (Factura) zu rechtfertigen. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie z. B. Deutschland, existieren in Spanien keine automatisch anwendbaren Pauschalen und die Rechtfertigung der Ausgaben über Quittungen (Recibos) ist stark begrenzt.

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Die gesetzliche Erbfolge

pflichtteil01

Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. 

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Erben, Bedachte, Annahme, Haftung

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Durch die neue europäische Erbrechtswahl, wird das spanische Erbrecht besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, da diese, jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen.

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Anmeldung deutscher Fahrzeuge in Spanien

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Nach dem Erhalt der spanischen “Residencia” und der Eintragung in das Einwohnermeldeamt, stellen sich viele Auswanderer die Frage, ob und wie sie ihr deutsches Fahrzeug in Spanien anmelden können. In diesem Artikel informieren wir Sie sowohl bezüglich der Verwaltungsakte bei Finanzamt, Stadtregierung und Verkehrsamt, als auch hinsichtlich der Frist zur Beantragung der Anmeldesteuerbefreiung, welche in vielen Fällen eine Ersparnis von über 1.000 Euro ermöglicht. 

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ITV: Die spanische TÜV- Inspektion

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In Spanien wie auch in Deutschland, schreibt der Gesetzgeber für Kraftfahrzeuge eine regelmäßige technische Haupt- und Abgasuntersuchung vor. Diese TÜV-Inspektion nennt sich in Spanien ITV (Inspección Técnica de Vehículos) und kann ausschließlich bei den zugelassenen ITV- Stationen vorgenommen werden, welche vom Verbraucher frei gewählt werden kann.

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