Einkommensteuer Spanien: mittlerer-, Grenz-, und Spitzensteuersatz.

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Um die spanische Einkommensteuer verstehen zu können, ist es besonders wichtig, die Begriffe mittlerer Steuersatz, Grenzsteuersatz und Spitzensteuersatz abgrenzen zu können.

In Spanien gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern keine Steuerklassen und somit keine direkte Einbeziehung persönlicher Umstände hinsichtlich der Berechnung des Steuersatzes. Dieser wird somit rein progressiv nach einem Stufensystem berechnet.

Altersabhängige Freibeträge, Kinderfreibeträge usw. werden dann ebenfalls anhand der entsprechenden Stufe berechnet.

 

Die staatliche Tabelle setzt sich für das Jahr 2022 wie folgt zusammen:

 

Steuergrundlage bis zu Steuern gemäß Stufe Rest bis zur nächsten Stufe Steuersatz auf den Rest
0,00 € 0,00 € 12.450,00 € 19,00%
12.450,00 € 2.365,50 € 7.750,00 € 24,00%
20.200,00 € 4.225,50 € 15.000,00 € 30,00%
35.200,00 € 8.725,50 € 24.800,00 € 37,00%
60.000,00 € 17.901,50 € 240.000,00 € 45,00%
300.000,00 € 125.901,50 € danach 47,00%

 

In Anwendung dieses Stufensystems, hätte zum Beispiel eine ledige Person, ohne Kinder, mit Wohnsitz in Andalusien und einem Gehalt von 40.000 Brutto eine Steuer von 12.000 Euro zu zahlen. Berechnung erfolgt in diesem Beispiel:

 

1. Der Betrag von 40.000€ liegt zwischen 35.200€ und 60.000€, womit auf die ersten 35.200€ der Betrag von 8.725,50€ zu zahlen ist.

 

35.200,00 € 8.725,50 € 24.800,00 € 37,00%
 
 

 2. Auf den Rest bis zu den 40.000€ (40.000€ - 35.200€ = 4.800€) ist auf der rechten Seite angegeben Steuersatz anzuwenden: 4.800€ x 37% = 1.776€

 

35.200,00 € 8.725,50 € 24.800,00 € 37,00%

 

 

3. Im letzten Schritt sind die beiden Beträge zu addieren: 8.725,50€ + 1.776€ = 10.501,50€

 

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Bitte beachten Sie, dass dieses Beispiel nur zur Veranschaulichung dient, zur genauen Berechnung fehlen Freibeträge, persönliche Umstände und andere Einkünfte. Die tatsächliche Steuer würde sich in diesem Beispiel auf 8.755€ belaufen. Beachten Sie bitte ebenfalls, dass in diesem Artikel zur Vereinfachung nur die staatliche Tabelle angewandt wird. Am Ende des Artikels finden Sie Hinweise zur Anwendung der autonomen Tabellen und zur genaueren Berechnung der Steuer.

 

Nach Ermittlung der Steuer kann im Folgenden auf die verschiedenen Steuersätze eingegangen werden:

 

A) der mittlere Steuersatz.

Der mittlere, auch tatsächliche Steuersatz genannt, ergibt sich durch die Berechnung des Prozentsatzes zwischen dem tatsächlichen Einkommen (ohne Abzug von Freibeträgen) und der tatsächlich zu zahlenden Steuer (inbegriffen der bereits möglicherweise abgeführten Lohnsteuer oder Steuervorauszahlungen). Die Berechnung ist im Beispiel entsprechend einfach: 8.755€ / 40.000 = 21,8%. In dieser Hinsicht gibt Ihnen dieser mittlere Steuersatz Auskunft, wie viel Steuern Sie tatsächlich in proportional zum Einkommen zahlen.

 

B) der Grenzsteuersatz.

Der Grenzsteuersatz spielt besonders für die Steuerplanung eine wichtige Rolle, denn er gibt Auskunft, wie viel Steuern sie auf jeden letzten Euro zahlen. Um diesen Satz ermitteln zu können, ist im ersten Schritt das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln und im zweiten Schritt das Stufensystem auf diesen Betrag anzuwenden. In unserem Beispiel liegt das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der Freibeträge und Ermäßigungen bei 48.000€. Als nächsten Schritt ist zu prüfen, in welcher Stufe sich dieser Betrag befindet und als letzte der Steuersatz in der rechten Spalte abzulesen. Im Beispiel befinden wir uns in der 4 Stufe im Einkommen zwischen 35.200€ - 60.000€.

 

Steuergrundlage bis zu Steuern gemäß Stufe Rest bis zur nächsten Stufe Steuersatz auf den Rest
0,00 € 0,00 € 12.450,00 € 19,00%
12.450,00 € 2.365,50 € 7.750,00 € 24,00%
20.200,00 € 4.225,50 € 15.000,00 € 30,00%
35.200,00 € 8.725,50 € 24.800,00 € 37,00%
60.000,00 € 17.901,50 € 240.000,00 € 45,00%
300.000,00 € 125.901,50 € danach 47,00%

 

Zur Berechnung wären auf den festen Betrag nach Tabelle (8.725,50€) der Rest zum in der rechten Spalte befindlichen Steuersatz zu versteuern. Das bedeutet gleichzeitig, dass jeder Euro, der bis zur nächsten Stufe (60.000€) dazukommt, zum Grenzsteuersatz von 37% versteuert wird. Steigt das Einkommen somit von 40.000 auf 42.000, wäre auf die Differenz von 2.000 ein Grenzsteuersatz von 37% und somit zusätzlich 740€ Steuern zu zahlen.

 

 
 

C) der Spitzensteuersatz

Da jeder Euro mehr im Einkommen jeweils zum Grenzsteuersatz der entsprechenden Stufe versteuert wird, ist diese Dynamik bis zu einem Einkommen von 300.000 anzuwenden. Bei 300.000 ist die höchste Stufe erreicht und der erste Euro mehr wird zum Grenzsteuersatz von 47% versteuert. Da es keine höhere Stufe gibt, spricht man in diesem Fall auch vom Spitzensteuersatz. Liegt ihr Einkommen somit über dem Spitzensteuersatz, ist zur Berechnung der tatsächlichen Steuer lediglich der feste Wert der Tabelle auf die ersten 300.000€ und der Spitzensteuersatz auf die Differenz zwischen Einkommen und 300.000 anzuwenden.

Es ist zu beachten, dass sich der Spitzensteuersatz nur um weniger als 2% von der vorletzten Stufe abhebt und somit oftmals auch schon bei einer Steuergrundlage von 60.000€ vom Spitzensteuersatz gesprochen wird.

 

Nutzung und Abgrenzung der Begriffe.

Der mittlere Steuersatz gibt Ihnen Auskunft, wie viel Steuern Sie tatsächlich im Verhältnis zum Einkommen zahlen.

Der Grenz und ggf. Spitzensteuersatz gibt Ihnen Auskunft, wie viel Steuern Sie auf jeden letzten bzw. auf jeden Euro zahlen, der hinzukommt.

In der Praxis nähren sich der mittlere und der Spitzensteuersatz mit steigendem Einkommen an, wobei es mathematisch somit nicht möglich ist, tatsächlich den Spitzensteuersatz bzw. fast die Hälfte des Einkommens an Steuern zu zahlen.

Aus dem Beispiel ergeben sich bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000€ die folgenden Steuersätze: mittlerer Steuersatz: 21,8%, Grenzsteuersatz: 37%.

 

Anwendung der autonomen Steuersätze und genaue Berechnung der Steuern.

Wie am Anfang dieses Artikels erwähnt, wurde im Beispiel lediglich die staatliche Tabelle angewandt. In der Praxis, wird jedoch je nach Wohnsitz auf die Hälfte der Einkünfte die Tabelle der Comunidad Autonoma angewandt. Da sich diese teilweise sowohl in der Höhe der Steuersätze als auch in den Grenzen der einzelnen Stufen an sich unterscheiden, ist es zur genauen Berechnung der Steuer, jeweils für die entsprechende Hälfte des Einkommens, sowohl die staatlichen als auch die autonomen Tabellen zu berücksichtigen. Die Tabellen können Sie auf den Internetseiten Ihrer Comunidad oder auf der Seite des staatlichen Finanzamtes einsehen: [Regional tax]

Zur Orientierung finden Sie in unserem nächsten Artikel: “Beispiele zur spanischen Einkommensteuer” verschiedene Beispiel mit konkreten Zahlen zur Steuer, mittlerem Steuersatz und Grenzsteuersatz bei Wohnsitz in Spanien.

 

Von seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

 

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